Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Wenn Sie unsere Ingenieurbüros noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Wir sind zwei rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von einander arbeitende Ingenieurbüros, die sich im Bereich des Gerüstbaus spezialisiert haben. Das IBS Manuel Specht, M.Sc. wurde 2021 gegründet und befasst sich überwiegend mit der Erstellung von statischen Berechnungen und Konstruktionen von Gerüsten. Das IBS Dipl.-Ing. Joachim Specht wurde 1989 gegründet und befasst sich mittlerweile überwiegend mit der wirtschaftlichen und statischen Beratung im Gerüstbau als sachverständige Leistung. Auf Wunsch unserer Auftraggeber kann es auch möglich sein, dass beide IBS an einem Projekt tätig werden. Dabei werden die einzelnen Leistungen jedoch stets separat beauftragt, wirtschaftlich und rechtlich eigenständig von jedem Büro erbracht und jeweils direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. Im Falle einer derartigen Leistungsteilung legen wir großen Wert auf Transparenz gegenüber unseren Auftraggebern und den staatlichen Aufsichtsbehörden.
Das IBS Manuel Specht, M.Sc. entstand als eigenständiges Ingenieur-Büro nach einer langjährigen Mitarbeit von Manuel Specht, M.Sc. im IBS Dipl.-Ing. Joachim Specht. Das IBS Dipl.-Ing. Joachim Specht steht seit 1989 für kompetente Ingenieur-Beratung in allen Fragen "rund um den Gerüstbau und Stahl-Leichtbau".
Die besondere Kompetenz beider Büros liegt im Bereich der Erstellung von statischen Berechnungen und Gutachten für
Gerüst-Sonderkonstruktionen und andere Höhentechnik.
Wir betrachten Technik niemals losgelöst von baubetrieblichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Unsere langjährigen Kunden schätzen besonders diese ganzheitliche Beratung, fern jedes Fach-Idiotentums.
Manuel Specht, M.Sc. und Dipl.-Ing. Joachim Specht sind Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW und dort als qualifizierte Tragwerksplaner, gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 akkreditiert.
Gemäß § 54 der BauO NRW 2018 dürfen Standsicherheitsnachweise und statische Berechnungen von baulichen Anlagen nur von Qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplanern erstellt werden. Diese müssen in einer besonderen Liste bei der AKNW oder der IK-Bau eingetragen sein. Achtung! "Qualifizierter Tragwerksplaner" ist eine geschütze Bezeichnung und setzt entsprechende Legitimation voraus. Merke!: Nicht jeder, der eine Statik erstellt und/oder sich "Statiker" oder "Tragwerksplaner" nennt ist auch ein "Qualifizierter Tragwerksplaner"!
Von März 2005 bis März 2021 war Dipl.-Ing. Joachim Specht als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gerüstbau, Arbeits- & Schutzgerüste, Gerüst-Sonderkonstruktionen deutschlandweit für Gerichte und private Auftraggeber tätig. Seit April 2021 führt er diese Tätigkeit als freier und unabhängiger Sachverständiger im privaten und im Bereich der Wirtschaft fort.
Beide Büros arbeiten und beraten europa-weit (u.a. in Deutschland, Schweiz, Österreich, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich ...) unter Beachtung der regional gültigen Normen und Vorschriften.